Verbot und Deklaration von Inhaltsstoffen

Information für unsere Lieferanten

Die in den nachfolgenden Links zu Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen gelisteten verbotenen und deklarationspflichtigen Inhaltsstoffe dürfen in Produkten sowie den dazu verwendeten Hilfs- und Betriebsmitteln, die an MAHLE geliefert werden, nicht enthalten sein bzw. müssen deklariert werden.

Für alle Erzeugnisse, Bauteile, Werkstoffe und Materialien in der Lieferkette Automotive ist es erforderlich, eine Eintragung in das internationale Material Daten System (IMDS) vorzunehmen.
Für alle Erzeugnisse, Bauteile, Werkstoffe und Materialien in der Lieferkette Non-Automotive ist eine Erklärung im Compliance Data Exchange (CDX) verpflichtend.

Global Automotive Declarable Substance List (GADSL) - nur in Englisch
REACH 1907/2006
ELV Richtlinie 2000/53/EC
RoHS Richtlinie 2011/65/EU
IMDS
CDX