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MAHLE vereinbart Maßnahmenpaket zur Kapazitätsanpassung und Absicherung der Beschäftigung
Stuttgart, 28. Mai 2009 – Die Konzern-Geschäftsführung und der Gesamtbetriebsrat des MAHLE Konzerns haben heute eine Vereinbarung getroffen, die ein umfangreiches Paket zur Kapazitätsanpassung, Personalkostenreduzierung und Absicherung der Beschäftigung an den deutschen Standorten enthält.
Wesentliche Inhalte der Vereinbarung sind die Fortführung von Kurzarbeit in den nächsten 12 Monaten nach Auslauf der aktuellen Vereinbarungen, die Verschiebung der 2,1-prozentigen Tariferhöhung bis Dezember 2009, die Berechnung des Zuschusses zum Kurzarbeitergeld sowie der Ausschluss des Ausspruchs betriebsbedingter Beendigungskündigungen vor dem 31. März 2010.
Erforderliche Personalanpassungen können weiterhin mit sogenannten „weichen Maßnahmen“ (Aufhebungsverträge, Altersteilzeit, Vorruhestand etc.) erfolgen. Weiterhin können Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) als Instrumente zur Anpassung der Personalkapazität und zur Reduzierung der Personalkosten genutzt werden, soweit die „weichen Maßnahmen“ an einzelnen Standorten zur wirtschaftlich notwendigen Anpassung nicht ausreichen. Hierzu ist als letztes Mittel auch der Ausspruch von Beendigungskündigungen zur Ermöglichung des Übergangs der Mitarbeiter in die BQG vorgesehen.
Im Kontext der Verhandlungen konnte auch eine Einigung über das Konzept zur Restrukturierung des Standortes Alzenau mit einem entsprechenden Interessenausgleich und Sozialplan erzielt werden. Danach wird die Produktion im Verlauf des Sommers 2009 am Standort Alzenau zunächst schrittweise zurückgefahren und zeitnah Kurzarbeit im maximalen Umfang („Kurzarbeit 100 Prozent“) für einen Zeitraum von 24 Monaten eingeführt. Geschäftsführung und Betriebsrat werden ein Projektteam einrichten, um bis zum Ablauf dieses Kurzarbeitszeitraums anhand entsprechender Wirtschaftlichkeitsrechnungen eine Prüfung vorzunehmen, welche MAHLE Produkte mit nachhaltig positiver Umsatzrendite am Standort Alzenau zukünftig produziert werden könnten. Eine abschließende Entscheidung über die Produktion im Betrieb Alzenau nach der Kurzarbeit, erfolgt vor Ende des Kurzarbeitszeitraums von 24 Monaten. Für den Fall einer weiteren Betriebsänderung nach Ablauf des Kurzarbeitszeitraums wurden Regelungen für einen Sozialplan und den Übergang der Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft (BQG) getroffen. Das Vereinbarungspaket bedarf noch der Zustimmung des örtlichen Betriebsrates in Alzenau. Die Regelungen des Ergänzungstarifvertrages müssen noch durch die Tarifkommission der IG Metall bestätigt werden.
Prof. Dr. Heinz K. Junker, Vorsitzender der Geschäftsführung des MAHLE Konzerns, führt hierzu aus: „Die jetzt vereinbarten Maßnahmen ermöglichen MAHLE in einem äußerst schwierigen wirtschaftlichen Umfeld eine Kostenentlastung und stellen sicher, dass erforderliche Kapazitätsanpassungen erfolgen können. Für den Standort Alzenau wurde eine Lösung gefunden, die zeitnah die notwendige Reduzierung in der europäischen Kolbenproduktion ermöglicht und gleichzeitig eine weitgehende soziale Absicherung der Mitarbeiter gewährleistet.“
Der MAHLE Konzern ist einer der 30 weltweit größten Automobilzulieferer. Als führender Hersteller von Komponenten und Systemen für den Verbrennungsmotor und dessen Peripherie zählt MAHLE zu den Top-3-Systemanbietern von Kolbensystemen, Zylinderkomponenten, Ventiltriebsystemen, Luftmanagement-Systemen und Flüssigkeitsmanagement-Systemen. MAHLE beschäftigt rund 45.000 Mitarbeiter an über 100 Produktionsstandorten und in acht Forschungs- und Entwicklungszentren. 2008 erzielte MAHLE einen Umsatz von über 5 Mrd. EUR (7,3 Mrd. USD).
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